{"id":116,"date":"2020-01-20T20:52:30","date_gmt":"2020-01-20T19:52:30","guid":{"rendered":"http:\/\/asv.boergis-fotobox.de\/?page_id=116"},"modified":"2020-01-20T20:52:30","modified_gmt":"2020-01-20T19:52:30","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/asv-eggerode.de\/?page_id=116","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-large is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/asv.boergis-fotobox.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/ASV-Sticker.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-15\" width=\"168\" height=\"167\" srcset=\"https:\/\/asv-eggerode.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/ASV-Sticker.png 512w, https:\/\/asv-eggerode.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/ASV-Sticker-300x297.png 300w, https:\/\/asv-eggerode.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/ASV-Sticker-150x150.png 150w, https:\/\/asv-eggerode.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/ASV-Sticker-270x270.png 270w\" sizes=\"auto, (max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Satzung &amp; Jugendordnung<\/strong> ab 2012<\/p>\n\n\n\n<p><strong>des ASV Eggerode e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vorwort<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Liebe Mitglieder des ASV Eggerode e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere bisherige Satzung aus dem Gr\u00fcnderjahr\n1977 wurde neu \u00fcberdacht und neu erarbeitet. Sie liegt nun vor und wurde von\nder Jahreshauptversammlung im Januar 2012 genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso verh\u00e4lt es sich mit der Gew\u00e4sserordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Neufassung war den Ver\u00e4nderungen der\nvergangenen 35 Jahre Vereinsleben geschuldet. <\/p>\n\n\n\n<p>Beide, die Satzung und die Gew\u00e4sserordnung,\nbilden nun die Grundlage f\u00fcr unser Vereinsleben. Somit verlieren alle\nbisherigen Satzungen, Verordnungen und Regelungen ihre G\u00fcltigkeit und werden\nsomit durch diese ersetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft im Angelverein ASV Eggerode\ne.V. sollte stets von der gemeinsamen Liebe zur Natur, dem Bewusstsein der\nVerantwortung f\u00fcr die Hege und Pflege der anvertrauten Fauna und Flora sowie\nder Gew\u00e4sser und Anlagen des Vereins getragen sein. Hierbei kommt dem\nkameradschaftlichen Umgang aller Mitglieder untereinander sowie der aktiven\nBeteiligung am Vereinsleben eine besondere Bedeutung zu. Die Hilfe bei der\nPflege der Flora und Fauna sowie der Gew\u00e4sser und die freiwillige \u00dcbernahme von\nAufgaben und \u00c4mtern zum Wohle des Vereins, also aller Mitglieder, sollten\nselbstverst\u00e4ndlich sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Eggerode\nim Januar 2012<\/p>\n\n\n\n<p>Ewald\nB\u00f6rger<\/p>\n\n\n\n<p>1.\nVorsitzender<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Fischereiverein f\u00fchrt den Namen ASV\nEggerode, mit dem Zusatz e. V. Eintragung in das Verzeichnis des Amtsgerichtes\nAhaus ist entsprechend. Er ist Mitglied im Landesverband Westfalen und Lippe e.\nV. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr, der\nGerichtsstand ist Sch\u00f6ppingen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72 &#8211; Zweck und Aufgaben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVerein bezweckt: <\/p>\n\n\n\n<p>1. Verbreitung und Verbesserung des\nWaidgerechten Fischens durch<\/p>\n\n\n\n<p>a. Hege und Pflege des Fischbestandes in\nVereinsgew\u00e4ssern,<\/p>\n\n\n\n<p>b. Abwehr und Bek\u00e4mpfung sch\u00e4dlicher Einfl\u00fcsse\nund Einwirkungen auf den Fischbestand und die Gew\u00e4sser,<\/p>\n\n\n\n<p>c. Beratung und F\u00f6rderung der Mitglieder in\nallen mit der Fischerei zusammenh\u00e4ngenden Fragen durch Vortr\u00e4ge, Kurse und\nLehrg\u00e4nge, <\/p>\n\n\n\n<p>d. aktive Mitarbeit in Fragen des Umwelt-Gew\u00e4sser-Natur-\nund Tierschutzes. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Schaffung von Erholungsm\u00f6glichkeiten zwecks\nk\u00f6rperlicher Ert\u00fcchtigung und Gesunderhaltung der Mitglieder durch Pacht,\nErwerb und Erhaltung von<\/p>\n\n\n\n<p>a. Fischgew\u00e4ssern und Freizeitgel\u00e4nde, <\/p>\n\n\n\n<p>b. Unterkunftsh\u00e4usern und sonstigen\nEinrichtungen.<\/p>\n\n\n\n<p>c. Unterst\u00fctzung von Ma\u00dfnahmen zur Erhaltung\ndes Landschaftsbildes und nat\u00fcrlicher Wasserl\u00e4ufe. <\/p>\n\n\n\n<p>3. F\u00f6rderung der Vereinsjugend. <\/p>\n\n\n\n<p>4. Verein setzt sich f\u00fcr die Gesunderhaltung\nder Gew\u00e4sser und damit auch f\u00fcr die Erhaltung der Volksgesundheit ein. <\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Verein ist die auf innere Verbundenheit\nund Liebe zur Natur aufgebaute Fischereigemeinschaft. Seine Ziele verfolgt er\nausschlie\u00dflich und unmittelbar auf der Grundlage der Gemeinn\u00fctzigkeit. Mittel\ndes Vereins sind nur f\u00fcr den satzungsgem\u00e4\u00dfen Zweck zu verwenden. Es werden\nkeine Anteile ausgesch\u00fcttet, auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins\ngezahlt, die nicht Satzungszwecken dienen, niemand darf durch\nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige hohe Verg\u00fctungen oder Ausgaben, die den Vereinszwecken fremd\nsind, beg\u00fcnstigt werden. Die Bestimmungen der Gemeinn\u00fctzigkeitsverordnung,\nsowie die Richtlinien f\u00fcr den Bundesjugendplan sind f\u00fcr den Verein verbindlich.\n<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Verein verh\u00e4lt sich in Fragen der\nParteipolitik, der Religionen und der Rasse neutral. <\/p>\n\n\n\n<p>7. Der ASV Eggerode e. V. verfolgt\nausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts\n&#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. <\/p>\n\n\n\n<p>8. Der ASV Eggerode e. V. ist selbstlos t\u00e4tig,\ner verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73 &#8211; Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das\n10. Lebensjahr vollendet hat und sich zur Einhaltung der Vereinssatzung und der\nFischereiordnung verpflichtet. 10-18 j\u00e4hrige geh\u00f6ren der Jugendgruppe des\nVereins an. Einzelheiten regelt die Jugendordnung. Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen der\nZustimmung des gesetzlichen Vertreters. F\u00f6rderndes Mitglied des Vereins kann\njede unbescholtene vollj\u00e4hrige Person werden, die Aufnahme begehrt aus Gr\u00fcnden\nder Naturverbundenheit oder wegen freundschaftlicher oder verwandtschaftlicher\nBeziehung zu Mitgliedern, ohne selbst die Fischerei aus\u00fcben zu wollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft zum Verein umfasst\ngleichzeitig die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Sportfischer und des\nzust\u00e4ndigen Landesverbandes. <\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen haben sie folgende Rechte: <\/p>\n\n\n\n<p>a. An allen Versammlungen und Veranstaltungen\ndes Vereins teilzunehmen. <\/p>\n\n\n\n<p>b. Die Unterkunftsh\u00fctten und Heime an den\nVereinsgew\u00e4ssern nach Absprache mit dem Vorstand zu benutzen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74 &#8211; Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den\nVorstand zu richten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.\nDie Aufnahmegeb\u00fchr ist mit dem ersten Jahresbeitrag zu \u00fcberweisen. Die Beitr\u00e4ge\nsollten an den Verein per Lastschriftverfahren beglichen werden. Die Aufnahme\nkann ohne Angabe von Gr\u00fcnden von der Mitgliederversammlung abgelehnt werden. Bei\nder unterj\u00e4hrigen Aufnahme wird der Beitrag ratierlich berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75 &#8211; Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die\nMitgliedschaft endet durch:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Freiwilliger Austritt <\/p>\n\n\n\n<p>2. Tod des Mitgliedes <\/p>\n\n\n\n<p>3. Ausschluss <\/p>\n\n\n\n<p>4. Aufl\u00f6sung des Vereins <\/p>\n\n\n\n<p>zu 1) Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes\nkann nur zum Jahresschluss unter Einhaltung einer halbj\u00e4hrigen K\u00fcndigungsfrist\ndurch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Das ausscheidende Mitglied\nist verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt die f\u00e4lligen Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu\nzahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>zu 2) Der Tod eines Mitgliedes bewirkt sein\nsofortiges Ausscheiden. <\/p>\n\n\n\n<p>zu 3) A: Der sofortige Ausschluss kann\nerfolgen, wenn ein Mitglied:<\/p>\n\n\n\n<p>1. ehrenunw\u00fcrdige oder strafbare Handlungen\nbegeht, oder wenn nach seiner Aufnahme bekannt wird, das er solche begangen hat\nsich eines Fischereivergehens oder einer \u00dcbertretung schuldig gemacht hat. oder\ngegen fischereirechtliche Bestimmungen oder Interessen des Vereins versto\u00dfen oder\nBeihilfe dazu geleistet hat. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Sich eines Fischereivergehens oder einer\n\u00dcbertretung schuldig gemacht hat oder gegen fischereirechtliche Bestimmungen\noder Interessen des Vereins versto\u00dfen oder Beihilfe dazu geleistet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>3. innerhalb des Vereins wiederholt bzw.\nerheblichen Anlass zu Streit und Unfrieden gegeben hat. <\/p>\n\n\n\n<p>4. trotz Mahnungen und ohne hinreichende\nBegr\u00fcndung mit seinen Beitr\u00e4gen oder sonstigen Verpflichtungen 6 Monate im\nR\u00fcckstand ist. <\/p>\n\n\n\n<p>5. in sonstiger Weise sich unsportlich oder\nunkameradschaftlich verhalten, gegen die Satzung versto\u00dfen oder das Ansehen des\nVereins durch sein Verhalten gesch\u00e4digt hat. <\/p>\n\n\n\n<p>B: \u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes\nbefindet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen\nVorstandsmitglieder. Anstatt auf Ausschluss kann der Vorstand erkennen auf: <\/p>\n\n\n\n<p>\u2022zeitweilige Entziehung der Vereinsrechte oder\nder Angelerlaubnis auf allen oder nur auf bestimmten Vereinsgew\u00e4ssern <\/p>\n\n\n\n<p>\u2022Zahlung von Geldbu\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022Verweis mit und ohne Auflage <\/p>\n\n\n\n<p>\u2022Verwarnung mit und ohne Auflage<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022mehrere der vorstehenden M\u00f6glichkeiten <\/p>\n\n\n\n<p>C: Gegen die schriftliche Entscheidung des\nVorstandes ist die Berufung von dem Betroffenen an den Ehrenrat zul\u00e4ssig. Die\nBerufung ist binnen eines Monats nach Zustellung oder Entscheidung des Vorstandes\nschriftlich bei diesem oder dem Vorsitzenden des Ehrenrates einzureichen und\ngleichzeitig zu begr\u00fcnden. Der Ehrenrat entscheidet endg\u00fcltig. <\/p>\n\n\n\n<p>D: Macht das ausgeschlossene Mitglied innerhalb\nder vorgeschriebenen Rechtsmittelfrist, die ihm mit dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss\nschriftlich zuzustellen ist, von der Anrufung des Ehrenrates keinen Gebrauch,\nwird der Ausschlie\u00dfungsbeschluss rechtskr\u00e4ftig. Nach Fristablauf eingelegte\nRechtsmittel sind als unzul\u00e4ssig zu verwerfen. Vertretung durch berufliche\nRechtsvertreter im Verfahren beim Vorstand oder dem Ehrengericht sind\nunstatthaft. <\/p>\n\n\n\n<p>E: Ausscheidende oder rechtskr\u00e4ftig\nausgeschlossene Mitglieder, haben keinen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen. Die\nVereinspapiere sowie Vereins- oder Verbandsabzeichen sind ohne Verg\u00fctung zur\u00fcckzugeben.\n<\/p>\n\n\n\n<p>Aufnahmegeb\u00fchren werden nicht zur\u00fcckgezahlt.\nMit dem Austritt bzw. Ausschluss verlieren sie alle Rechte der Mitglieder,\ninsbesondere das Recht zur Aus\u00fcbung des Fischens an den Vereinsgew\u00e4ssern und\nzur Benutzung der Vereinseinrichtungen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a76 &#8211; Disziplinarstrafen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Statt eines Ausschlusses kann der Vorstand in\nweniger schweren F\u00e4llen gegen ein Mitglied nach vorheriger Anh\u00f6rung erkennen\nauf: <\/p>\n\n\n\n<p>a. zeitweilige Entziehung von Vereinsrechten\noder der Fischereierlaubnis in allen oder nur bestimmten Vereins- und\nVerbandsgew\u00e4ssern. <\/p>\n\n\n\n<p>b. Zahlung von Geldbu\u00dfen bis zu \u20ac 100,00 <\/p>\n\n\n\n<p>c. Verweis mit und ohne Auflage, <\/p>\n\n\n\n<p>d. Verwarnung mit und ohne Auflage, <\/p>\n\n\n\n<p>e. mehrere der vorstehenden M\u00f6glichkeiten\nnebeneinander.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Gew\u00e4hrleistung des einheitlichen Verfahrens\nist bei Bedarf ein Katalog zu erstellen. <\/p>\n\n\n\n<p>Gegen Entscheidungen nach a bis e ist die\nAnrufung des Ehrenrates m\u00f6glich. Dieser entscheidet endg\u00fcltig. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a77 &#8211; Rechte und Pflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitglieder sind berechtigt: <\/p>\n\n\n\n<p>a. die vereinseigenen und die vom Verein\ngepachteten Gew\u00e4sser waidgerecht zu beangeln (siehe g\u00fcltige Verordnung zum\nLandesfischreigesetz). <\/p>\n\n\n\n<p>b. alle vereinseigenen Anlagen zu benutzen. <\/p>\n\n\n\n<p>c. die Veranstaltungen des Vereins zu besuchen\nund an den \u00f6ffentlichen Vorstandssitzungen teilzunehmen. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder sind verpflichtet:<\/p>\n\n\n\n<p>a. das Fischen nur im Rahmen der gesetzlichen\nVorschriften und der festgelegten Bedingungen auszu\u00fcben, sowie auf die\nBefolgung der gesetzlichen Vorschriften auch bei anderen Mitgliedern zu achten.<\/p>\n\n\n\n<p>b. den Aufsichtspersonen und den\nFischereiaufsehern sich auf Verlangen auszuweisen und deren Anordnungen zu\nbefolgen. <\/p>\n\n\n\n<p>c. Zweck und Aufgabe des Vereins zu erf\u00fcllen\nund zu f\u00f6rdern. <\/p>\n\n\n\n<p>d. die f\u00e4lligen Vereinsbeitr\u00e4ge p\u00fcnktlich\nabzuf\u00fchren und sonstige beschlossene Verpflichtungen zu erf\u00fcllen. <\/p>\n\n\n\n<p>e. die Sportfischerpr\u00fcfung abzulegen (nur\naktive Mitglieder).<\/p>\n\n\n\n<p>f. Den Verein bei der Erledigung der Aufgaben\n(Arbeitstage) zu unterst\u00fctzen <\/p>\n\n\n\n<p>3.\nAb dem 18. Lebensjahr wechselt der Jugendliche automatisch in die\nErwachsenengruppe.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre alt\ngeworden ist, wird er im darauf folgenden Jahr als Erwachsener gef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die von der Hauptversammlung beschlossenen\nMitgliedsbeitr\u00e4ge sollen per Lastschrift auf das Vereinskonto gezahlt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>6. Begr\u00fcndete Stundungs- oder Erlassgesuche\nsind rechtzeitig beim Vorstand, sp\u00e4testens aber bis zum 01.09. eines Jahres,\nf\u00fcr Erlass k\u00fcnftiger Beitr\u00e4ge einzureichen. <\/p>\n\n\n\n<p>7. Die Rechte der Mitglieder ruhen, falls er f\u00e4llige\nBeitr\u00e4ge oder sonstige geldliche Verpflichtungen nicht geleistet hat. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a78 &#8211; Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird von der Hauptversammlung grunds\u00e4tzlich\nf\u00fcr 2 Jahre durch einfache Stimmenmehrheit &nbsp;gew\u00e4hlt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt und\nbesteht mindestens aus: <\/p>\n\n\n\n<p>1.dem 1. Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>2.dem 2. Vorsitzenden <\/p>\n\n\n\n<p>3.dem Schriftf\u00fchrer <\/p>\n\n\n\n<p>4.dem Schatzmeister<\/p>\n\n\n\n<p>5.dem Gew\u00e4sserwart<\/p>\n\n\n\n<p>6.dem Jugendwart<\/p>\n\n\n\n<p>7. weitere Vorstandsmitglieder nach Bedarf<\/p>\n\n\n\n<p>Vorstand im Sinne des \u00a726 des BGB sind der 1.\nVorsitzende und der 2. Vorsitzende, hinzu kommt der Schriftf\u00fchrer. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand entscheidet \u00fcber alle\nAngelegenheiten des Vereins, soweit nicht nach der Satzung oder zwingenden\ngesetzlichen Bestimmungen anderer Organe dieses vorbehalten ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Vereinsvorsitzende \u00fcberwacht die\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrung der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder. Alle Vorstandsmitglieder sind\nverpflichtet, bei der Erledigung der Vereinsobliegenheiten mitzuwirken. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann durch die Hauptversammlung\nvorzeitig abberufen werden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a79 &#8211; Ehrenrat<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Ehrenrat des Vereins sollte aus 3\nVereinsmitgliedern bestehen und darf nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Sie sind auf\nder Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit f\u00fcr 3 Jahre zu w\u00e4hlen.\nWiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ehrenrat hat die Aufgabe: <\/p>\n\n\n\n<p>1. In der Eigenschaft als Schlichtungsausschuss\nalle Streitf\u00e4lle unter den Mitgliedern zu schlichten, sobald er vom Vorstand\noder einem Mitglied des Vereins dazu aufgerufen wird. <\/p>\n\n\n\n<p>2. auf Antrag des Vorstandes oder eines\nMitgliedes des Vereins, Ehrenratsverfahren durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung, mit einfacher Mehrheit des\nEhrenrates getroffen, ist f\u00fcr alle Beteiligten bindend. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 &#8211; Finanzwesen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kasse und die Buchf\u00fchrung obliegen dem\nSchatzmeister, der zur Einrichtung, Unterhaltung, F\u00fchrung und \u00dcberwachung der\nerforderlichen Unterlagen verpflichtet ist. Der Jahresabschluss ist von ihm\nrechtzeitig zu erstellen. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Schatzmeister ist verpflichtet, dem Vereinsvorsitzenden\noder einem durch ihn beauftragtem Vorstandsmitglied, sowie den Revisoren\njederzeit Einsicht in die von ihm gef\u00fchrten Unterlagen zu gestatten und\nAuskunft zu erteilen. Die Revisoren sind verpflichtet, sich durch Stichproben\nvon der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Kassen und der Buchf\u00fchrung zu \u00fcberzeugen und am\nJahresabschluss eine eingehende Pr\u00fcfung der B\u00fccher und des Jahresabschlusses\nvorzunehmen. In der Jahreshauptversammlung sind 2 Kassenpr\u00fcfer zu bestimmen,\ndie die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit zu kontrollieren haben. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 &#8211; Versammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder- und Hauptversammlungen haben\ndie Aufgabe, durch Aussprachen und Beschl\u00fcsse auf dem Wege der Abstimmung\nvereinsdienliche Entscheidungen herbeizuf\u00fchren. Alle Versammlungen werden vom\n1. Vorsitzenden, bei Verhinderung von seinem Stellvertreter, nach parlamentarischen\nGrunds\u00e4tzen geleitet. W\u00e4hrend der Wahl des 1. Vorsitzenden \u00fcbernimmt der\nVorsitzende des Ehrenrates oder ein bew\u00e4hrtes Mitglied die Versammlungsleitung.\nAlle Beschl\u00fcsse werden durch Stimmenmehrheit gefasst, wenn nicht das Gesetz\noder die Satzung etwas anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt der\nAntrag als abgelehnt. An das Ergebnis der Abstimmung ist der Vorstand bei der\nDurchf\u00fchrung seiner Aufgaben gebunden. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Haupt-\noder Mitgliederversammlung, Vorstands- oder Ausschusssitzung ist beschlussf\u00e4hig\nohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 &#8211; Hauptversammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Jahreshauptversammlung findet im 1.\nQuartal des Jahres statt. Zu ihr ist durch den Vorstand mindestens 2 Wochen\nvorher, unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Sie hat unter\nanderem die Aufgabe: <\/p>\n\n\n\n<p>a. Den Jahresbericht des Vorstandes sowie den\nBericht der Kassenpr\u00fcfer entgegenzunehmen, die Entlastung des Vorstandes zu\nbeschlie\u00dfen, den Haushaltsplan f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr festzusetzen, <\/p>\n\n\n\n<p>b. die H\u00f6he des Jahresbeitrages, der\nAufnahmegeb\u00fchr und sonstiger Betr\u00e4ge und Geb\u00fchren festzusetzen, <\/p>\n\n\n\n<p>c. den gesamten Vorstand und deren\nStellvertreter zu w\u00e4hlen, sowie die Beisitzer zu ernennen, <\/p>\n\n\n\n<p>d. zwei Revisoren f\u00fcr das laufende\nGesch\u00e4ftsjahr zu w\u00e4hlen, von denen jedes Jahr einer ausscheiden muss, aber im\nn\u00e4chsten Jahr wiedergew\u00e4hlt werden kann. Revisoren d\u00fcrfen kein anderes Amt im\nVerein bekleiden. Die Wahl muss durch Stimmzettel vorgenommen werden, wenn die\nMehrheit der anwesenden Mitglieder dieses beschie\u00dft. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung kann\njeder Zeit vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder\nsie schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beantragt. Die au\u00dferordentliche\nHauptversammlung hat den Zweck, \u00fcber besonders wichtige, eilige und\nweittragende Anregungen oder Antr\u00e4ge des Vorstandes oder der Mitglieder zu\nentscheiden Ersatzwahlen oder sonstige Wahlen und Ernennungen vorzunehmen und\nEntscheidungen gem\u00e4\u00df \u00a715 zu treffen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a713 \u2013 Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>J\u00e4hrlich sollen mindestens 2 Mitgliederversammlungen\nstattfinden, wobei auch die Hauptversammlung gem. \u00a7 12 als solche gilt. Die\nMitgliederversammlungen dienen der laufenden Berichterstattung durch den\nVorstand, der Entgegennahme von Anregungen oder Beschwerden der Mitglieder, der\nAussprache \u00fcber Fragen der Fischerei (Hinweis auf die g\u00fcltige Verordnung zum\nLandesfischereigesetz), der Belehrung in fischereirechtlichen Dingen, der\nVorf\u00fchrung von Filmen, Lichtbildern sowie anderen Vortr\u00e4gen. Die stattfindenden\nVersammlungen des Vorstandes sind vom Vorstand festzulegen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 &#8211; Protokolle<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber alle Versammlungen ist eine Niederschrift\nanzufertigen, die mindestens alle Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse, sowie die\nWahlergebnisse enthalten muss. Sie ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer\nzu unterzeichnen und zu verwahren. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 &#8211; Satzungs\u00e4nderung und Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderung und Aufl\u00f6sung\ndes Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 3\/4 der erschienenen Vertreter. Die\nMitglieder d\u00fcrfen bei Aufl\u00f6sung des Vereins nicht mehr als den gemeinen Wert\nihrer geleisteten Sacheinlagen zur\u00fcck erhalten. <\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins und bei Wegfall\nseines bisherigen Zweckes wird das gesamte Verm\u00f6gen des Vereins unter den\nMitgliedern \u00fcber 18 Jahre zu gleichen Teilen ausgekehrt. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 &#8211; Erm\u00e4chtigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der 1. Vorsitzende des Vereins ist erm\u00e4chtigt,\netwaige zur Genehmigung der Satzung und zur Eintragung des Vereins\nerforderliche formelle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Satzung vorzunehmen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Jugendordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Leitung der Jugendgruppe besteht aus dem: <\/p>\n\n\n\n<p>1. Jugendgruppenleiter <\/p>\n\n\n\n<p>2. dessen Stellvertreter <\/p>\n\n\n\n<p>Sie werden von den Mitgliedern der Jugendgruppe\nauf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Die Wahl erfolgt im Wechsel.<\/p>\n\n\n\n<p>Die beiden Jugendgruppenleiter bed\u00fcrfen nach\nihrer Wahl der Best\u00e4tigung durch die &nbsp;Jahreshauptversammlung des Vereins. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendgruppe f\u00fchrt ein Jugendleben nach\neigener Ordnung. Sinn und Zweck der Jugendgruppenarbeit ist, die Jugendlichen\nzu waidgerechten Fischern zu erziehen, staatsb\u00fcrgerlich zu schulen und im\njugendpflegerischen Sinn zu betreuen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugend des Verbandes Deutscher Sportfischer\ne. V. bekennt sich zur olympischen Idee. Sie wahrt in ihrer Erziehung\nparteipolitische, konfessionelle und rassistische Neutralit\u00e4t. Als Jugendliche\ngelten alle Jungen und M\u00e4dchen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitglied\nkann jeder Jugendliche \u00fcber 10 Jahren mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten\nwerden. <\/p>\n\n\n\n<p>Zur F\u00f6rderung der Jugendarbeit wird der Jugendgruppe\nder von ihren Mitgliedern aufgebrachte, erforderliche Betrag zur Verf\u00fcgung\ngestellt. Die H\u00f6he des Betrages bestimmt die Jugendgruppenleitung nach\nAbsprache mit dem Vorstand des Vereins. \u00dcber die Verwendung der Mittel, verf\u00fcgt\ndie Jugendgruppenleitung nach Zustimmung des Vorstandes. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendlichen erhalten als Nachweis ihrer\nMitgliedschaft den Sportfischerpass, der mit g\u00fcltiger Beitragsmarke des\nLandesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V. versehen sein muss. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Verwendung der Jugendmittel wird von den\nKassenrevisoren des Vereins \u00fcberwacht und gepr\u00fcft. F\u00fcr alle Vorkommnisse gilt\nsinngem\u00e4\u00df die Satzung des Vereins. <\/p>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung\nunwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder\nundurchf\u00fchrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Satzung im \u00dcbrigen\nunber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll\ndiejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der\nZielsetzung des Vereins am n\u00e4chsten kommen, die die Vereinsmitglieder mit der\nunwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden\nBestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass sich die Satzung als\nl\u00fcckenhaft erweist.<\/p>\n\n\n\n<p>Datum:\nJanuar 2012 \/ ASV Eggerode e.V. <\/p>\n\n\n\n<p>gez. Der Vorstand <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung &amp; Jugendordnung ab 2012 des ASV Eggerode e.V. Vorwort Liebe Mitglieder des ASV Eggerode e.V. Unsere bisherige Satzung aus dem Gr\u00fcnderjahr 1977 wurde neu \u00fcberdacht und neu erarbeitet. 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